Arbeitslos in Schweden – was nun?

Hier finden Sie eine kleine Auswahl der zuletzt gebuchten Ferienhäuser in Schweden.

 


Wer nach Schweden auswandert, muss sich natürlich bei den Behörden melden. Wenn die Registrierung beim Migrationsverket erfolgt und eine Personennummer (Personnummer) ausgestellt ist sind die wichtigsten Voraussetzungen schon mal gegeben.

Das schwedische Arbeitsamt (Arbetsförmedlingen)

Wenn man nach erfolgreicher Auswanderung eine Arbeitsstelle hat und dann doch arbeitslos wird, hat man mit der Registrierung und Personennummer den gleichen Leistungsanspruch wie die Einheimischen. Jetzt gelten die gleichen Bedingungen um Sozialleistungen zu erhalten. Es besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Um dies zu erhalten, muss man in den letzten 12 Monaten jeweils 80 Stunden oder in 6 hintereinander folgenden Monaten 450 Stunden gearbeitet haben. Legt man der Kasse eine E301/neu PDU1 oder E303/ neu PDU2 Bescheinigung (vom deutschen Arbeitsamt) vor werden Versicherungszeiten aus Deutschland angerechnet.

Auch wie in Deutschland muss man sich arbeitswillig zeigen, zu Terminen des Amtes erscheinen und Bewerbungsgespräche wahrnehmen!
Der Arbeitslosenbetrag ist nur eine Grundsicherung , vergleichbar mit dem Sozialhilfesatz in Deutschland, also sehr gering!
Reist man als Arbeitsloser in Schweden ein, muss man zuvor 4 Wochen dem deutschen Arbeitsamt zur Verfügung stehen und dann erhält man die oben genannte Formulare.

Mit diesen Papieren muss man sich so schnell wie möglich beim schwedischen Arbeitsamt melden. Hier bekommt man dann Informationen zum weiteren Wertegang und noch 3 Monate Arbeitslosengeld. Nach 3 Monaten ist die E303 Bescheinigung abgelaufen und die Zahlung wird eingestellt. Ist keine Arbeit in Sicht, muss man sich umgehend(!) wieder beim deutschen Arbeitsamt melden!

Arbeitslosenkasse (A-kassan)

Wer bei seiner Einwanderung in eine Gewerkschaft eingetreten ist, hat Anspruch auf mehr Geld. Die Mitgliedschaft in Gewerkschaften ist hier weit verbreitet. Jedes Mitglied zahlt automatisch in eine Arbeitslosenkasse ein (A-kassan). Es besteht auch die Möglichkeit freiwillig in die A-kassan einzuzahlen.
Leistungen der schwedischen A-kassan erhält, wer 12 Monate gearbeitet hat, oder mindestens 6 Monate im vergangenem Jahr mit mindestens 80 Stunden pro Monat.
Tritt Arbeitslosigkeit ein, gibt es fünf leistungsfreie Karenztage.

Dann wird die Arbeitslosenversicherung für längstens 300 Tage zahlen. Innerhalb dieser Tage erfolgt eine Staffelung mit 80%, dann 70% und zuletzt noch 65% des letzten Durchschnittlohnes. Sind noch minderjährige Kinder zu versorgen werden 450 Tage lang gezahlt.

 
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