Visum Schweden und Einreisebestimmungen

Planen Sie einen Aufenthalt in Schweden? Schweden ist ein faszinierendes Land, das jedes Jahr Besucher aus aller Welt anlockt. Schwedens einzigartige Naturlandschaften sowie faszinierende Städte wie Malmö oder Stockholm machen einen Aufenthalt in diesem nordischen Land zu einem unvergesslichen Erlebnis.
Von Jahr zu Jahr gibt es auch mehr Einwanderer, die die politische und wirtschaftliche Stabilität des Landes sowie die großartige Natur im hohen Norden zu schätzen wissen. Wir haben hier einmal die wichtigsten Einreisebestimmungen und Visuminformationen aufgeführt, die für einen Aufenthalt in Schweden von Bedeutung sind.

Einreisebestimmungen für einen touristischen Aufenthalt

schwedischer Reisepass

schwedischer Reisepass

Deutsche Staatsangehörige brauchen kein Visum für einen Aufenthalt in Schweden. Es genügt für die Einreise ein gültiger Personalausweis. Man kann bis zu drei Monaten im Land bleiben, ohne das ein Visum benötigt wird. So kann man in aller Ruhe seinen Urlaub genießen, einen Sprachkurs besuchen oder auf Arbeitssuche gehen.

Da Schweden am Schengener Abkommen beteiligt ist, hat der Staat die Grenzkontrollen für alle Schengen Länder abgeschafft. Neben Deutschland, Österreich und der Schweiz gehören unter anderem Dänemark, Norwegen, Spanien, Italien und die Niederlande dem Schengener Abkommen an. Insgesamt beteiligen sich 25 Staaten am Schengener Abkommen. Alle Bürger dieser Staaten können ohne Visum jedes andere Schengen Land besuchen.

Ausländische Bürger, die ihren festen Wohnsitz in einem Schengen Land haben, sind ebenfalls von der Visumpflicht befreit. Alle anderen Besucher Schwedens benötigen ein Visum, das von der schwedischen Botschaft ausgestellt wird. Dabei muss vor der Einreise nach Schweden ein sogenanntes Schengenvisum für das Schengen Land beantragt werden, in das man zuerst bei der Fahrt nach Schweden einreist. Für nähere Informationen sollte man sich an die zuständiger konsularische Vertretung des Landes wenden, in dem man seinen ständigen Wohnsitz hat.

Einreisebestimmungen für einen längeren Aufenthalt

Möchten Sie vielleicht länger in Schweden bleiben, um dort zu arbeiten oder zu studieren? Für einen Aufenthalt in Schweden von mehr als drei Monaten braucht man eine Aufenthaltserlaubnis, die von der zuständigen Verwaltungsstelle des staatlichen Einwandereramts erteilt wird. Dazu wird der Reisepass benötigt, der noch mindestens 3 Monate über den geplanten Aufenthaltszeitraum hinaus gültig sein sollte.

Eine Aufenthaltsrecht wird in der Regel problemlos erteilt, wenn man eine Arbeitsstelle gefunden hat. Der zuständigen Behörde Migrationsverkeret ist ein Beschäftigungsnachweis oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorzulegen. Das erteilte Aufenthaltsrecht kann mehrfach verlängert werden. Eine Aufenthaltsgenehmigung kann höchstens für fünf Jahre ausgestellt werden. Dies ist aber immer auch abhängig von der Art und der Dauer des Arbeitsvertrags.

Wenn Sie in Schweden studieren möchten, können Sie an verschiedenen Universitäten Master Studiengänge in englischer Sprache absolvieren. Natürlich können auch Studienfachrichtungen in schwedischer Sprache von ausländischen Studenten besucht werden. Hierzu sind aber gründliche Sprachkenntnisse erforderlich, die im sogenannten TISUS-Test (Test i svenska för universitets- och högskolestudier) nachgewiesen werden müssen. Alle ausländischen Studenten einer schwedischen Hochschule erhalten eine Aufenthaltsgenehmigung, die jeweils verlängert werden kann.

Sie können sich auch als Selbstständiger in Schweden niederlassen. Dabei müssen Sie Ihre Selbstständigkeit nachweisen, indem Sie Mitglied einer Berufsorganisation werden oder sich im Handelsregister eintragen lassen.Sie können auch eine Gewerbebescheinigung des schwedischen Patent- und Meldeamtes vorlegen. Nachweise über Ihre finanziellen Verhältnisse sind in der Regel nicht zu erbringen.

Rentner können nach geltendem EU Recht problemlos ihren Wohnsitz in Schweden nehmen. Voraussetzung ist eine regelmäßige monatliche Rente sowie ein gültiger Krankenversicherungsnachweis.

Einwanderung nach Schweden – Voraussetzungen und Möglichkeiten

Vielleicht gefällt Ihnen Schweden ja so gut, dass Sie dort für immer dort leben möchten? Es gibt zahlreiche Gründe, warum Deutsche nach Schweden auswandern wollen. Viele Menschen möchten sich beruflich verändern und vielleicht auch einer drohenden Arbeitslosigkeit entgehen. So sind unter anderem deutsche Krankenschwestern oder Facharbeiter im Maschinenbau in Schweden sehr gefragt.

Das Arbeitsklima in Schweden ist locker und unbürokratisch, der Vorgesetzte wird in der Regel mit Vornamen angesprochen. Aber auch Naturliebhaber gehören zu den Einwanderern, die die unberührte Schönheit des dünn besiedelten Landes genießen. Ob in Lappland im hohen Norden oder an der Südküste, Schweden bietet zahlreiche landschaftliche Höhepunkte in unverfälschter Natur.

Wenn Sie insgesamt fünf Jahre in Schweden gelebt haben, können Sie die schwedische Staatsangehörigkeit beantragen. Ausreichende Kenntnisse der schwedischen Sprache sind ebenso Voraussetzung wie ein einwandfreier Leumund. Empfohlen wird auch die Absolvierung eines staatsbürgerlichen Lehrgangs.

Fazit: Schweden ist immer eine Reise wert!

Ob Sie nun kurzfristig Stockholm entdecken möchten, einen längeren Urlaub planen und sogar nach Schweden auswandern wollen, ein Aufenthalt in Schweden lohnt sich immer!

Vor Antritt Ihrer Reise nach Schweden sollten Sie sich mit den wichtigsten Einreisebestimmungen vertraut machen, damit Sie Ihren Aufenthalt in aller Ruhe planen und anschließend unbeschwert genießen können.

Wir haben uns nach bestem Wissen und Gewissen bemüht, die aktuellsten Informationen für Sie zusammenzustellen. Es kann aber keine Garantie für die vollständige Richtigkeit der angegebenen Fakten gegeben werden, da sich diese Informationen auch schnell einmal ändern können.

Neben den hier für Sie bereitgestellten Hinweise erhalten Sie weitere Informationen auf der Homepage der schwedischen Botschaft, die unter der Adresse www.swedenabroad.com zu erreichen ist. Wir empfehlen, sich vor Antritt Ihrer geplanten Reise bei Ihrer Botschaft über mögliche Änderungen zu den Einreisebestimmungen zu informieren. Nicht vergessen werden sollte ein ausreichender Versicherungsschutz, der zuverlässig bei einer Krankheit oder einem Unfall die Kosten übernimmt.

 
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